Betriebliche Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse
Betriebe lt. § 2 BUAG (verschiedene Baudienstleistungssparten), bspw. Baumeister, Maurer, Baueisenbieger, Fassader oder Zimmerer, unterliegen der BUAK.
Betriebliche Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse
Betriebe lt. § 2 BUAG (verschiedene Baudienstleistungssparten), bspw. Baumeister, Maurer, Baueisenbieger, Fassader oder Zimmerer, unterliegen der BUAK.