Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
- gilt generell im engeren Sinne für alle "unselbständigen" Beschäftigungsverhältnisse
- ist eine gesetzliche Pflichtversicherung im weiteren Sinne für Arbeiter, Angestellte, freie Dienstnehmer, Heimarbeiter, geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften
- geringfügig Beschäftigte sind nur unfallversichert