Buchhaltung in Wien – Fibu Gloser

ASVG

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

  • gilt generell im engeren Sinne für alle "unselbständigen" Beschäftigungsverhältnisse
  • ist eine gesetzliche Pflichtversicherung im weiteren Sinne für Arbeiter, Angestellte, freie Dienstnehmer, Heimarbeiter, geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften
  • geringfügig Beschäftigte sind nur unfallversichert