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Steuerblog

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Kontenregister und Buchhaltung

Nach 1945 wurde das Bankgeheimnis in unserem schönen Land von Herrn und Frau Österreicher wie eine „heilige Kuh“ gehütet. Doch der am 01.11.2000 durch die EU eingeführte automatische Informationsaustausch von Kontodaten hatte zur Folge, dass es auch in Österreich nach und nach zu einer Lockerung des Bankgeheimnisses kam – bis zur heutigen de facto Fast-Aufhebung.

Im nachfolgenden Blogartikel erkläre ich Ihnen, wie es zu dieser Entwicklung kam und was steuerpflichtige Personen in Österreich darüber wissen sollten.

Hintergründe zum Kontenregister – wie kam es dazu?

Ziel dieser Maßnahme war es, europaweite Phänomene wie Steuerflucht, Steuerhinterziehung und illegale Geldgeschäfte zu bekämpfen. Unter anderem sollte sogenannten „Abschleichern“ der Garaus gemacht werden. Als „Abschleicher“ wurden steuerpflichtige österreichische Bankkunden und -kundinnen bezeichnet, die Geld auf Schweizer Banken parkten, ohne dieses ordnungsgemäß im Inland zu versteuern.

Unter Geldwäsche hingegen wird das Verschleiern des illegalen Ursprungs von Erträgen aus bestimmten kriminellen Aktivitäten bezeichnet. Hierfür gibt es keine einheitliche gesetzliche Norm, jedoch finden sich zahlreiche Regelungen in unterschiedlichen Gesetzen, wie z. B. im Bankwesengesetz, im Versicherungsaufsichtsgesetz oder im Wertpapieraufsichtsgesetz. Aus diesem Grund muss sich jeder/jede österreichische Bankkunde/Bankkundin mittels eines Lichtbildausweises gegenüber einem Bankinstitut legitimieren. Besteht ein Verdacht auf Geldwäsche, erfolgt unverzüglich eine Meldung an die Geldwäschestelle des BMI.

Darüber hinaus muss jede Ein- und Auszahlung über Euro 15.000,–, die nicht unter die übliche Geschäftsgebarung fällt, von der Bank an die österreichische A-FIU (Meldestelle Geldwäsche im Bundeskriminalamt) gemeldet werden.

Steuerhinterziehung: Während man vor der Digitalisierung beim Thema Steuerhinterziehung noch vom „Nichterklären von Einnahmen bei der steuerlichen Veranlagung“ sprach, sind Steuerhinterziehungen in Zeiten der digitalen Vernetzung zu einem regelrechten Wirtschaftstrend geworden. Bei der Steuerflucht über sogenannte Briefkastenfirmen (ausländische Anwaltskanzleien setzten ihr eigenes Personal in fremden Firmen ein) – Stichwort „Panama Papers“ – werden die wahren wirtschaftlichen Eigentümer verschleiert, sodass Kapital unversteuert ins Ausland abfließen kann.

Das Kontenregister – ein Blick über unsere Landesgrenzen hinaus

Innerhalb der EU findet gemäß Artikel 26 des OECD-Musterabkommens ein Informationsaustausch statt. Darüber hinaus gibt es auch ein spezielles Meldestandardgesetz (GMSG) inklusive der dazugehörigen EU-Amtshilferichtlinien.

Außerhalb der EU wurde ebenfalls ein OECD-Musterabkommen für bilaterale Verträge (Tax Information Exchange Agreements, TIEAs) vereinbart, das den Informationsaustausch mit Staaten regeln soll, mit denen Österreich kein Doppelbesteuerungsabkommen hat. Zu diesen Ländern zählen u. a. Andorra, Gibraltar, Jersey, Monaco oder St. Vincent. Auch mit der Schweiz wurde ein eigenes Steuerabkommen ausgehandelt. In diesem bilateralen Vertrag wurde festgelegt, dass Schweizer Zahlstellen, bei denen österreichische steuerpflichtige Personen Konten mit Kapitalvermögen besitzen, diese entsprechend nach Österreich melden müssen.

Mit den USA besteht das sogenannte FATCA-Abkommen (Foreign Account Tax Compliance Act), gemäß dem im Ausland ansässige Banken dazu verpflichtet sind, Kontodaten von US-Personen mit Konten im Ausland an die US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) zu melden. Zwischen Österreich und den USA gibt es eine FATCA-Light-Version.

Kontenregister und Buchhaltung - wie passt dies zusammen - FIBU GLOSER Wien
Quelle: Pixabay | CC BY 2.0

Wo finde ich meine mir zugeteilten Bankkonten und Sparbücher?

Auf der Seite FinanzOnline des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) findet jede in Österreich steuerpflichtige Person unter dem Punkt Abfragen/Kontenregister die ihr zugeordneten Bankkonten. Etwaige Sparbücher finden sich ebenfalls dort angeführt.

Problematisch wird es in diesem Zusammenhang dann, wenn

  • man z. B. vor Jahren Sparbücher an seine Enkel, Nichten oder Neffen etc. übergeben hat oder
  • einem Unternehmen Bankkonten von anderen Unternehmen zugeordnet wurden (dies kommt manchmal bei Betriebsverkäufen vor).

Unterschied zwischen Kontenregister und Konteneinschau

Im Zuge der Steuerreform im Jahr 2016 wurde durch das österreichische Parlament ein Betrugsbekämpfungspaket verabschiedet. Das darin enthaltene Kontenregister- und Konteneinschaugesetz hat dabei zwei wesentliche Bestandteile: das Kontenregister sowie eine vereinfachte Konteneinschau.

  • Das Kontenregister ist eine Datenbank und enthält Informationen darüber, wer welche Konten bei welcher Bank hat.
  • Die Konteneinschau hingegen bezeichnet die Öffnung eines Bankkontos durch die Finanzbehörden, wodurch sämtliche Kontobewegungen sowie der Kontostand ersichtlich sind.

Ziel von Kontenregister und Konteneinschau ist, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung in Österreich zu wahren sowie damit die Steuergerechtigkeit abzusichern. Das bedeutet, dass durch diese Maßnahme Steuerbetrug und Abgabenhinterziehung verhindert werden sollen.

In welchem Zusammenhang steht die Konteneinschau mit der Buchhaltung?

Im Zuge von abgabenrechtlichen Prüfungen durch die Finanzbehörde sowie bei strafrechtlichen Verfahren kann es zu entsprechenden Kontenöffnungen kommen, die jedoch zuvor richterlich genehmigt werden müssen.

Eine Konteneinschau gemäß § 8 KontRegG kann auch in einem abgabenrechtlichen Ermittlungsverfahren von den Finanzverwaltungsbehörden durchgeführt werden, wenn

  • begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des/der Abgabenpflichtigen bestehen,
  • zu erwarten ist, dass die Auskunft geeignet ist, um mögliche Zweifel aufzuklären, oder
  • der/die Steuerpflichtige keinerlei sachdienliche Auskünfte geben wollte.

Bevor das Bundesfinanzgericht (BFG) einen Beschluss zur Konteneinschau fasst, ist der/die Abgabepflichtige gemäß § 115 Abs 2 BAO anzuhören und seine/ihre Stellungnahme vom BMF zu würdigen.

Andere Behörden oder Privatpersonen hingegen haben weder einen Anspruch auf eine Auskunft aus dem Kontenregister noch bekommen sie eine richterliche Bewilligung für eine Konteneinschau. Diesbezüglich besteht auch weiterhin das Bankgeheimnis. Jede Abfrage wird dabei edv-technisch dokumentiert und zehn Jahre evident gehalten.

Erfolgt eine Abfrage des Kontenregisters und verfügen Sie über einen FinanzOnline-Zugang, so wird Ihnen dies mittels einer Verständigung in Ihrer Finanzonline-Databox mitgeteilt – und zwar auch dann, wenn Sie dort die „Elektronische Zustellung“ nicht aktiviert haben. Keinerlei Verständigung erfolgt im Falle einer Abfrage durch die Finanzstrafbehörden oder durch die Gerichte.

Daher mein Tipp: Prüfen Sie die Ihnen zugeteilten Bankkonten sowie die Sparbücherauflistung. Wenn Ihnen Konten als sog. „wirtschaftlichem Eigentümer“ zugeteilt wurden, die nicht Ihnen gehören, melden Sie dies unbedingt schriftlich der Bank und achten Sie darauf, dass dies zeitnah richtiggestellt wird. Eine Richtigstellung erfolgt in den meisten Fällen allerdings erst im darauffolgenden Quartal. Rufen Sie deshalb im nächsten Quartal wieder die Kontenregisterübersicht auf FinanzOnline auf und überprüfen Sie, ob das betreffende Konto auch tatsächlich aus dem Kontenregister entfernt wurde. Fehlerhafte Meldungen oder Nichtmeldungen sind direkt mit dem Kreditinstitut abzuklären.

Eine steuerpflichtige Person zudem hat nur bis zum Tätigwerden der Finanzbehörde die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu stellen. Gerne informiere ich Sie dazu!

FIBU GLOSER® Wien – Ihre Buchhaltung in sicheren Händen

Als moderner Dienstleister im Bereich Finanz- und Bilanzbuchhaltung unterstütze ich meine Kundinnen und Kunden nicht nur bei der ordnungsgemäßen Erstellung von Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen oder bei der doppelten Buchhaltung, sondern auch dahingehend, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen genau eingehalten werden.

Somit brauchen Sie sich keine Sorgen mehr wegen einer unsauber erstellten Buchhaltung oder aufgrund von verpassten Fristen zu machen. Dank meiner Hilfe können Sie sich guten Gewissens auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, denn ich erledige Ihre Buchhaltung schnell, kompetent und zuverlässig und habe Ihre Finanzen jederzeit voll im Griff.

Sie haben Fragen zum Thema „Kontenregister“? Dann kontaktieren Sie mich noch heute!

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