Werbungskosten sind beruflich veranlasst und entstehen nur bei einer Nichtselbständigen Tätigkeit wie z.B. bei normalen Angestellten und Arbeitern und sind mittels Belegen zu belegen.
Buchhaltung in Wien – Fibu Gloser
Werbungskosten sind beruflich veranlasst und entstehen nur bei einer Nichtselbständigen Tätigkeit wie z.B. bei normalen Angestellten und Arbeitern und sind mittels Belegen zu belegen.