Verordnung
Beschließen das Europäische Parlament und der Europarat eine Verordnung, so gilt diese unmittelbar und verbindlich in jedem der 28 EU-Mitgliedstaaten. Hierzu muss das österreichische Parlament nicht tätig werden.
(Anders verhält es sich bei Richtlinien; diese müssen vom österreichischen Parlament in ein österreichisches Gesetz gegossen werden.)