Buchhaltung in Wien – Fibu Gloser

Pauschalierer

Es gibt eine Pauschalierung in der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Sie dürfen nicht buchführungspflichtig sein oder freiwillig Buch führen.
  • Es darf keine doppelte Buchhaltung geführt werden.
  • Die Umsätze dürfen im vorangegangenen Wirtschaftsjahr nicht mehr als 220.000 Euro betragen haben.