Es gibt eine Pauschalierung in der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Sie dürfen nicht buchführungspflichtig sein oder freiwillig Buch führen.
- Es darf keine doppelte Buchhaltung geführt werden.
- Die Umsätze dürfen im vorangegangenen Wirtschaftsjahr nicht mehr als 220.000 Euro betragen haben.