Buchhaltung in Wien – Fibu Gloser

Gewinnerzielungsabsicht

Die Gewinnerzielungsabsicht ist ein Maßstab, der von der Finanzverwaltung genau geprüft wird. Sollte eine Tätigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg keine Gewinne abwerfen, könnte die gesamte gewerbliche Tätigkeit unter „Liebhaberei“ eingestuft werden. Dies hat zur Folge, dass Verluste nicht mehr steuerlich berücksichtigt werden.