Buchhaltung in Wien – Fibu Gloser

GSVG

Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

gilt für alle selbstständig Erwerbstätigen, gilt für:

  • Neue Selbständige
  • Einzelunternehmer mit Gewerbeberechtigung (sind auch Mitglieder der WKO)
  • Gesellschafter von OG - wenn sie ein WKO Mitglied sind
  • Komplementäre (Vollhafter) von KG - wenn sie ein WKO Mitglied sind
  • Geschäftsführende Gesellschafter von GmbH - wenn sie ein WKO Mitglied sind

Sind Sie im Besitz einer Gewerbeberechtigung dann sind Sie zugleich ein WKO Mitglied und erhalten einmal jährlich die Kammerumlagenvorschreibung.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_und_pension/pension/1/Seite.270110.html